Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Beppo Bercht Werkzeugmaschinen

(nachfolgend: BBWZM, Stand 01.09.2018)

1.) Gültigkeit
Der Verkauf erfolgt nur an Gewerbetreibende. An Verbraucher im Sinne von § 13 BGB kann kein Verkauf erfolgen. Für alle Lieferungen und Leistungen, auch solche aufgrund nachträglicher Änderungen, gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Das gilt gegenüber einem Kaufmann oder ihm gemäß AGBG gleichgestellten Vertragspartnern auch dann, wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt und wir zu dessen Bedingungen stillschweigen. Die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen zieht die Anerkennung unserer Bedingungen nach sich. Etwaige Änderungen einzelner Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.) Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben zu Typbezeichnungen, Baujahren, technischen Daten, Gewichten, Maß- und Raumangaben, Leistungen, Eigenschaften, festem und losem Zubehör usw. sind unverbindlich. Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen sie einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns außerhalb dieser Unterlagen. Nicht erfüllte Zusicherungen und nicht eingehaltene Garantien berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

3.) Kundenschutz
Jeder Interessent, dem wir an dritter Stelle eine Maschine zum Kauf oder zum Verkauf anbieten, sichert uns Lieferanten- bzw. Kundenschutz zu. Er verpflichtet sich, die Lieferanten- bzw. Kundenanschrift nicht an dritte Personen weiter zu geben und weder selbst noch über Dritte den Kaufgegenstand anders als über uns direkt zu erwerben bzw. zu veräußern, sowie jegliche Preis- und Abschlussverhandlung nur durch uns zu führen. Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung hat BBWZM einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen unserem Einkaufspreis und dem Angebotspreis. Alle sich weiter aus derartigen Geschäftsverbindungen bzw. Nachweisungen ergebenden Bestellungen, Kaufabschlüsse und Lieferungen gelten ebenfalls durch uns vermittelt und unterliegen den Voraussetzungen des Vorabsatzes.

4.) Aufträge
Uns erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Sie gelten erst mit unserer schriftlichen Bestätigung und Rechnungserteilung als angenommen.

5.) Preise und Lieferung
Die Preise verstehen sich ab Standort des Kaufobjektes zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuersätze und ohne Skonto. Nebenkosten wie Verpackung, Transport, Versicherung, Porto und Zoll sind vom Käufer zu tragen. Lieferungen von Gebrauchtmaschinen sind grundsätzlich vor Abholung zu bezahlen. Das Geld muss vor Abholung auf dem Firmenkonto des Verkäufers gutgeschrieben sein. Bei der Lieferung von Neumaschinen sind mangels besonderer Vereinbarungen Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.) Vermittlungsgeschäfte
Bei Vermittlungsgeschäften kommt nach Annahme eines Angebotes ein Vertrag unmittelbar zwischen Veräußerer und Käufer zustande. BBWZM übernimmt dabei keinerlei Gewährleistung hinsichtlich der verkauften Gegenstände. Der Veräußerer ist bei einem durch BBWZM vermittelten Verkauf verpflichtet, BBWZM mitzuteilen, zu welchen Konditionen ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach, ist BBWZM berechtigt, für die erbrachte Leistung eine Aufwandspauschale von 1000,- Euro je vermitteltes Objekt in Rechnung zu stellen.

7) Lieferung in Länder außerhalb der EU
Der Verkäufer ist selbst verantwortlich dafür, dass bei Ausfuhrvorhaben die Exportvorschriften eingehalten werden und hat mit dem BAFA zu klären, ob es sich um eine genehmigungspflichtige Ausfuhr handelt. Für die Erstellung der notwendigen Exportdokumente ist allein der Verkäufer verantwortlich.

8) Zahlungsverzug
Der Käufer kommt in Zahlungsverzug, wenn der Kaufpreis nicht spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum unserem Firmenkonto gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug ist BBWZM berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem EZB-Zinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Verkäufer behält sich vor, im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers vom Auftrag zurücktreten zu können.

9.) Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im verlängerten Eigentum der Fa. BBWZM. Die Firma BBWZM ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels oder einer Ermächtigung, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware aus den Geschäftsräumen des Schuldners abtransportieren zu lassen. Die Transportkosten trägt der Käufer. Sämtliche Waren reisen ab Standort auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Die Gefahr geht auch dann ab Standort auf den Empfänger über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

10.) Gewährleistung
Gebrauchtmaschinen oder Neumaschinen aus zweiter Hand werden grundsätzlich verkauft wie sie stehen oder liegen, in dem Zustand, in welchem sie sich befinden, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Unsere Haftung für offene und versteckte Mängel ist hier ausgeschlossen, wie auch jegliche Schadenersatzpflicht. Gebrauchtmaschinen gelten mit Bestellung nach Besichtigung vor Abholung, Verladung oder Demontagebeginn als bedingungsgemäß abgenommen und genehmigt.

11.) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von BBWZM. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. 

Beppo Bercht Werkzeugmaschinen

Ihr Anbieter für gebrauchte Werkzeugmaschinen der Marken DMG Mori Seiki, Mazak, Okuma, Elb, Hermle, Behringer, Kasto, TOS und WMW mit Firmensitz in Schwarzenbek bei Hamburg.

Unser Bestand umfasst CNC-Drehmaschinen, Bearbeitungszentren, Bohrwerke, Blechbearbeitungsmaschinen, Schleifmaschinen, Verzahnungsmaschinen, Fräsmaschinen sowie sonstige Werkzeugmaschinen.


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